VerhinderungspflegeGewohntes verändert sich nicht
Angehörige zu pflegen ist eine schöne, aber auch schwere Aufgabe, die viel Zeit, Kraft und Geduld kostet und oft an der eigenen Substanz zehrt. Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate andauert, ist daher die Inanspruchnahme einer sogenannten Verhinderungspflege durch eine Ersatzkraft möglich. Durch diese gesetzliche Leistung erhalten Sie als Pflegeperson Entlastung.
Voraussetzung ist, dass Sie als Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (z.B. Geburtstage, Arzt- oder Friseurbesuche, Kino, Gartenarbeit) an der Pflege gehindert sind. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es dabei nicht nötig, dass Sie als Pflegeperson abwesend sind. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt vier Wochen bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € von der Pflegekasse übernommen.
Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein Leistungspaket und zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse auf.
Voraussetzung ist, dass Sie als Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (z.B. Geburtstage, Arzt- oder Friseurbesuche, Kino, Gartenarbeit) an der Pflege gehindert sind. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es dabei nicht nötig, dass Sie als Pflegeperson abwesend sind. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt vier Wochen bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € von der Pflegekasse übernommen.
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